Finanzordnung

der Schützengilde Fürstenwalde (Spree) 1427 e. V.

1.
Die Schützengilde finanziert sich aus Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträgen, Einnahmen von Leihgebühren,
Platzgebühren, öffentlichem Schießen, Einnahmen für nichtgeleistete Arbeitsstunden, Spenden und Überschüssen
des Vorjahres.

2.
Die Mitglieder des Vorstandes und die Kassenprüfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus.
Erstattungsfähig sind nur unvermeidliche Auslagen.

3.
Nach erfolgter Neuaufnahme in die Schützengilde ist von dem aufgenommenen Mitglied eine Aufnahmegebühr
wie folgt zu entrichten:
Stufe 1 Mitglieder 12-15 Jahre 10,00 €
Stufe 2 Mitglieder 16 -18 Jahre 25,00 €
Stufe 3 Mitglieder ab 19 Jahre 130,00 €
Angehörige von Mitgliedern der SgiFW (Ehepartner und Kinder) sind gebührenfrei.

4.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgelegt:
Stufe 1 Mitglieder 12-15 Jahre 3,00 € (Jahresbeitrag 36,00 €)
Stufe 2 Mitglieder 16-18 Jahre 5,00 € (Jahresbeitrag 60,00 €)
Stufe 3 Mitglieder ab 19 Jahre 16,67 € (Jahresbeitrag 200,00 €)
Sondertarif Familienbeitrag 25,00 € (Jahresbeitrag 300,00 €)
(Zwei Mitglieder ab 19 Jahren in einem Haushalt lebend)

Der Beitrag ist halbjährlich im Voraus zu entrichten und bringepflichtig.

Er ist unter Angabe von Namen und Vornamen auf das folgende Konto zu überwiesen.
Sparkasse Oder-Spree
IBAN DE42 1705 5050 3494 0326 60
BIC WELADED1LOS
Zahlungsgrund Vorname Name, Beitrag und Jahreszahl

5.
Arbeitslose / Ruheständler können auf begründeten Antrag auf Beschluss des Vorstandes befristet oder unbefristet
in eine niedrigere Beitragsstufe eingeordnet werden. Die Änderung des Antragsgrundes ist durch das
begünstigte Mitglied der SgiFW dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.

6.
Jedes ordentliche Mitglied hat jährlich 15 Arbeitsstunden zu leisten. Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde
nach § 6 Abs. 4 der Satzung ist zum Ende des Kalenderjahres eine Gebühr von 5,00 € /Stunde zu überweisen.

7.
Unterschriftsberechtigt für das Konto der Schützengilde sind der Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der
Schatzmeister.

Beschluss der Jahreshauptversammlung am 16.03.2013, sowie letzte Änderung vom 12.06.2022.
Die geänderte Finanzordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft.