Mitgliedschaft in unserem Verein

Du hast Interesse am sportlichen Schießen oder bist auf der Suche nach einem sportlichen Ausgleich zum Alltagsstress?
Du liebst Traditionen und möchtest diese weiterführen?
Du willst einem Hobby nachgehen, das gute Nerven, eine gute Grundkondition und eine gesunde Portion Ehrgeiz verlangt?

Wenn Du nur eine dieser Fragen mit einem „Ja“ beantworten konntest, solltest Du auf jeden Fall darüber nachdenken unserem Schützenverein beizutreten.

Um Dir die Entscheidung zu erleichtern oder Dich mit den Bedingungen einer Mitgliedschaft im Verein vertraut zu machen, haben wir bereits ein paar wichtige Antworten vorbereitet:

Ja, sehr gern sogar!

Eine Mitgliedschaft ist nicht die Voraussetzung, um sich den Sport mal näher anzusehen und auszuprobieren.
Wir nehmen uns für Dich gern die Zeit ein Probeschießen zu ermöglichen. 

Als Einstieg besteht die Möglichkeit, als Gastschütze an den Trainingstagen in den Schießsport hineinschnuppern.

Nimm einfach Kontakt zu uns auf!
Mit einem Termin können wir uns ganz besonders viel Zeit nehmen und bei einem Gespräch offene Fragen klären.

Wenn Du über einen längeren Zeitraum als Gastschütze am Schießsport teilgenommen hast, fällt es Dir leichter, unserem Verein beitreten zu wollen oder auch nicht.

Als Mitglied kannst Du  die Schießbahnen 10m, 25m, 50m und 100m nutzen und dabei Pistolen- und Gewehrdisziplinen von Luftdruck bis 7500 Joule absolvieren.

Die Disziplinen und die dafür zugelassenen Waffen finden sich in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. in der Landesliste des Brandenburgischen Schützenbundes. (sog. Liste B).

Du stehen folgende Anlagen zur Verfügung:

  • Raumschießanlage für Luftdruckwaffen mit 8 Seilzug und 4 Meyton-Anlagen
  • Raumschießanlage 25m für Kurzwaffen bis 1500 Joule  mit 5 elektronischen Scheiben für Kleinkaliber und 6 Papierscheiben
  • teilgedeckter Schießstand 50 m bis 1500 Joule mit 4 Meyton-Anlagen und 4 Papierscheiben
  • teilgedeckter Schießstand 100m bis 7500 Joule mit 10 Ständen auf Papierscheibe

Hierfür stehen vereinseigene Waffen in verschiedenen Kalibern zur Verfügung.

Mit Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kann die Mitgliedschaft bereits ab dem 12. Lebensjahr begonnen werden. Wir verfügen über Schießtrainer mit spezieller pädagogischer Ausbildung und der Jugendbasislizenz, welche zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zwingend erforderlich ist.

Wer was schießen darf regelt das Waffengesetz (WaffG) in §27, dort steht geschrieben:

  • ab 6 Jahren: Lichtpunkt-Waffen
  • ab 12 Jahren: Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: sonstige Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm lfb (Kleinkaliber) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber .12 oder kleiner (Flinte)
  • ab 18 Jahren: alle übrigen Waffen, welche nach den gültigen Sportordnungen zum sportlichen Schießen zugelassen sind.

Grundsätzlich verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen, s. §§ 6 und 7 AWaffV.

Der Verein finanziert sich durch die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge und der einmalig zu entrichtenden Aufnahmegebühr.

Bei Neuaufnahme in die Schützengilde ist vom aufgenommenen Mitglied eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten:

Mitglieder   12-15 Jahre   10,00 €
Mitglieder   16 -18 Jahre   25,00 €
Mitglieder   ab 19 Jahre   130,00 €
Die Aufnahme Angehöriger von Mitgliedern (Ehepartner und Kinder) ist gebührenfrei.

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgelegt:

Stufe 1 Mitglieder 12-15 Jahre 3,00 € (Jahresbeitrag 36,00 €)
Stufe 2 Mitglieder 16-18 Jahre 5,00 € (Jahresbeitrag 60,00 €)
Stufe 3 Mitglieder ab 19 Jahre 16,67 € (Jahresbeitrag 200,00 €)
Sondertarif Familienbeitrag 25,00 € (Jahresbeitrag 300,00 €)
(Zwei Mitglieder ab 19 Jahren in einem Haushalt lebend)

Der Beitrag ist (halb)jährlich im Voraus zu entrichten und bringepflichtig!

Er ist auf das folgende Konto zu überwiesen:

Sparkasse Oder-Spree
IBAN: DE42 1705 5050 3494 0326 60
BIC: WELADED1LOS
Zahlungsgrund: Beitrag, Jahreszahl, Name, Vorname

Jedes ordentliche Mitglied hat jährlich 15 Arbeitsstunden zu leisten.
Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde nach § 6 Abs. 4 der Satzung ist zum Ende des Kalenderjahres eine Gebühr von 5,00 € /Stunde zu überweisen.

LUST & INTERESSE , sonst erstmal nichts!!

Wenn Du sportlich orientiert bist, kannst Du ohne besondere Qualifikation am Schießen teilnehmen.
Dies setzt die Anerkennung der aus gehangenen Schießstandrichtlinien voraus.
Den Aufsichten muss ebenfalls Folge geleistet werden, um einen sicheren Schießbetrieb zu gewährleisten.

Grundvoraussetzungen sind, das notwendige Alter für die entsprechenden Schießsportdisziplinen und eine normale psychische und physische Konstitution.

Eine besondere Ausrüstung ist zum „Ausprobieren“ nicht notwendig, denn zu Beginn stellt der Verein die erforderliche Ausrüstung.
Solltest Du langfristig dem am Sport teilnehmen wollen, dann kommst Du nicht ohne persönliche Ausrüstung und Sportgeräte aus.

Welche Kosten für Dich dann entstehen können, findest du unter dem Punkt: Ist Schießsport ein teures Hobby?

Kurz und knapp – NEIN

Grundlegend gibt es gibt es zwei gravierende Punkte, die den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte (WBK) ausmachen.

Ein Waffenschein berechtigt den Inhaber eine scharfe Waffe „zu führen“!
Das bedeutet, er darf sich mit einer geladenen Waffe im Holster in der Öffentlichkeit bewegen, im Auto rumfahren oder Einkaufen gehen!
Waffenscheine werden allerdings nur für „besonders gefährdete Personen“ ausgestellt. Polizisten, Zollbeamte und Soldaten im Dienst besitzen durch ihren Dienstausweis einen Waffenschein. Wollen sie privat eine Waffe tragen, gelten die gleichen Rechte wie für alle Bürger der Bundesrepublik.

Eine Waffenbesitzkarte ist das, was wir Sportschützen haben!

Sie berechtigt uns eine Waffe und die dafür bestimmte Munition zu kaufen und die Waffe „zum vom Bedürfnis umfassten Zweck“ zu nutzen. Dieser „vom Bedürfnis umfasste Zweck“ ist bei uns NUR das Sportschießen und alles, was dazu gehört!

Sportschützen dürfen Waffen nur in einem verschlossen Behältnis, ungeladen und von der Munition getrennt transportieren. Und dieses auch nur zu dem „vom Bedürfnis umfassten Zweck“ – also zum Schützenverein, zu Wettkämpfen oder zum Büchsenmacher.

Keine WBK wird für SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen benötigt, sofern sie das PTB-Zulassungszeichen besitzen.

Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte

Das deutsche Waffengesetz regelt streng, wer eine Waffenbesitzkarte erhalten kann.
Die allgemeinen Voraussetzungen nach § 4 WaffG hierfür sind:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit nach § 5
  • Persönliche Eignung nach § 6
  • Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang § 7
  • Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und §14

Sachkunde und Bedürfnis

Die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, umgangssprachlich Waffensachkunde, nach § 7 WaffG, § 1 bis 3 AWaffV müssen in einem entsprechenden Lehrgang erworben und bei einer autorisierten Einrichtung durch Prüfung nachgewiesen werden.

Ebenfalls notwendig ist der Nachweis der Bedürftigkeit nach § 8 WaffG.

Das Bedürfnis kann sich auf die folgenden Interessen beziehen:

  • Jagdausübung (§ 13)
  • Sportschießen (§ 14)
  • Sammeln von Waffen nach kulturhistorisch bedeutsamen Gesichtspunkten (§ 17)
  • Waffensachverständige (§ 18)
  • Selbstschutz (§ 19)

Relevante Waffenbesitzkarten

Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ wird nach § 10 Waffengesetz erteilt für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz. Auf die grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader erworben werden.

Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ wird für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben.

Wird derzeit überarbeitet…

Hier kann man nur schlecht Maßstäbe setzen.Wann ist ein Hobby teuer?

Mit welche Kosten, Gebühren und Beiträgen man rechnen muss hängt von einigen Punkten ab. Diese möchten wir im folgenden einmal darlegen:

  • eine einmalige Aufnahmegebühr (siehe aktuelle Satzung oder unter „Was kostet mich die Mitgliedschaft“)
  • wiederkehrende Mitgliedsbeiträge (siehe aktuelle Satzung oder unter „Was kostet mich die Mitgliedschaft“)
  • Zeit für Training, Wettkämpfe und Arbeitseinsätze – unbezahlbar
  • Kosten für Munition. Die sind zum Einen abhängig von der Waffenart (Kurz- oder Langwaffe) und zum Anderen vom Kaliber. Beispielsweise zwischen 5,50 € für .22 lfB (Kleinkaliber) und 25,00 € für .45 ACP je 50 Schuss für Kurzwaffen oder bis zu 1 € je Schuss für Kaliber .308 Großkaliber Langwaffe. Preiswerter ist natürlich die Munition für Luftpistole / Luftgewehr – etwa 16 € / 500 Diabolos

Wenn man eine eigene Waffe besitzen möchte für die man eine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt, kommen die Gebühren für die Waffenbesitzkarte dazu:

  • Sachkundelehrgang mit Prüfung – ca. 150,00 €
  • Gebühr für die Bestätigung des Bedürfnisses durch den Brandenburgischen Schützenbund – 40,00 €
  • Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, WBK und Voreintrag – 70,00 €*
  • Gebühr für die Eintragung der erworbenen Waffe in die WBK – 45,00 € je Waffe*
  • Regelüberprüfung der Waffenbehörde alle 3 Jahre – 25,00 bis 50,00 €*
  • Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses alle 5 Jahre -20,00 € bis 40,00 €** Quelle: bravors.brandenburg.de ab Punkt 14.x.x

Die Waffenbesitzkarte wird natürlich nicht benötigt bei Luftpistolen- und/oder Luftgewehrschützen.

  • Erwerb der Waffe – ab 300,00 € nach oben keine Grenze

Um als Sportschütze langfristig erfolgreich zu sein, führt kein Weg an einem eigenen Sportgerät vorbei.

Im Gegensatz zu freien Waffen, hierzu gehören Luftdruck- und CO2-Waffen (bis 7,5 Joule), nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden dürfen, gibt es für erlaubnispflichtige Waffen Bedingungen, die hier kurz erläutert werden.

Alter des Sportschützen:

  • ab 18 Jahre: Schusswaffen im Kaliber .22lfb bzw. Einzellader- Schrotflinten
  • ab 21 Jahre: alle Kaliber, jedoch ist vorher ein fachpsychologisches Zeugnis vorzulegen
  • ab 25 Jahre: keine Einschränkungen

Weiterhin:

  • nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat vorbestraft
  • nicht gegen das Waffengesetz verstoßen haben
  • nicht Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation gewesen oder derzeitig aktiv sein
  • und persönlich geeignet, um mit Schusswaffen und Munition Umgang zu haben
  • mindestens 1 x im Monat für 12 Monate oder mindestens 18-mal im Jahr aktiv trainiert haben. Schießbuch führen!
  • Sachkundelehrgang erfolgreich abschließen
  • Bedürfnis beim Landesverband beantragen
  • bei der Polizeidirektion eine WBK beantragen
  • Gesetzeskonforme Aufbewahrung sicherstellen (Waffenschrank der Klasse 0 oder 1)

Das Schützenwesen ist im jahr 2015 in die Liste der immateriellen Kulturgüter aufgenommen worden. Träger ist hier u.a. der Deutsche Schützenbund. Auf der Seite des DSB heißt es dazu:

Zitat:
Feste Bestandteile des Schützenbrauchtums, Identität- und Gemeinschaft stiftende Elemente sind Schützentracht und Vereinsfahne. Bei offiziellen und feierlichen Anlässen, besonders bei den Festzügen getragen, sind der Fantasie bei ihrer Gestaltung keine Grenzen gesetzt, sodass die Schützenfahnen und Schützentrachten einen einzigartigen Bilder- und Symbolreichtum zeigen.
Zitat Ende.

Wir als Mitglied im Deutschen Schützenbund sind dem Brauchtum verpflichtet und jedes Mitglied ist verplichtet zu festlichen Anlässen eine Schützentracht zu tragen. Dies haben wir auch in unserer Satzung im §6 festgeschrieben.

Wir pflegen ein intensives Vereinsleben. Dazu gehörten Meisterschaften genauso wie traditionelle Veranstaltungen und Feste. Hier ein paar Besipiele.

  • Vereinsmeisterschaften in den unterschiedlichen Disziplinen und je nach Qualifikation die Möglichkeit der Teilnahme an Kreis- und Landesmeisterschaften.
  • Kreiskönigsschießen
  • Schützenfest Königsschießen
  • Kreisschützentag
  • Duellschießen am Herrentag – natürlich nicht nur für die Herren
  • und nicht zuletzt unser Preisschießen – zum Jahresausklang

Eine genaue Aufstellung der Veranstaltungen findet ihr unter den Veranstaltungen.

… dann frage uns doch einfach…

eine Emailadresse und eine Telefonnummer findest du unter den Kontakten.

Ein Besuch zu unseren Trainingszeiten ist zwar möglich, sollte aber besser vorher abgesprochen werden, damit wir uns Zeit für dich nehmen können.

Und?
Bist Du mit deinen Überlegungen beim Entschluss  Ich möchte aktiver Sportschütze werden“ angekommen?
Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank, dass Du ein Teil von uns werden möchtest!

Wie geht es jetzt weiter?
Schicke bitte eine kurze Email an info(at)schuetzengilde-fuerstenwalde.de  und teile uns mit, dass du dich für eine Mitgliedschaft in unserer Schützengilde interessierst. Der Vorstand würde dich gerne persönlich kennenlernen und wird einen Termin mit dir vereinbaren. Dabei kannst du unseren Schießstand kennenlernen und sicher auch gleich einen Termin für ein Probetraining vereinbaren.

Alles Weitere, wie Aufnahmeantrag etc. besprechen wir dann persönlich miteinander.

 

Hier können die Satzung, die Finanzordnung und weitere Informationen  heruntergeladen werden.

 

Merkblatt Datenschutz
Finanzordnung
Satzung
Einverständnis_Kinder_Jugend
Nachweis_Arbeitsstunden_ab_2023

 

Aber auch wenn Du nicht am aktiven Vereinsleben teilnehmen möchtest, freuen wir uns sehr über Fördermitglieder, die mit Ihrem Beitrag den Verein finanziell unterstützen möchten. Der Vorstand freut sich über ein persönliches Gepräch.