Mitgliedschaft in unserem Verein
Du hast Interesse am sportlichen Schießen oder bist auf der Suche nach einem sportlichen Ausgleich zum Alltagsstress?
Du liebst Traditionen und möchtest diese weiterführen?
Du willst einem Hobby nachgehen, das gute Nerven, eine gute Grundkondition und eine gesunde Portion Ehrgeiz verlangt?
Wenn Du nur eine dieser Fragen mit einem „Ja“ beantworten konntest, solltest Du auf jeden Fall darüber nachdenken unserem Schützenverein beizutreten.
Um Dir die Entscheidung zu erleichtern oder Dich mit den Bedingungen einer Mitgliedschaft im Verein vertraut zu machen, haben wir bereits ein paar wichtige Antworten vorbereitet:
Ja, sehr gern sogar!
Eine Mitgliedschaft ist nicht die Voraussetzung, um sich den Sport mal näher anzusehen und auszuprobieren.
Wir nehmen uns für Dich gern die Zeit ein Probeschießen zu ermöglichen.
Als Einstieg besteht die Möglichkeit, als Gastschütze an den Trainingstagen in den Schießsport hineinschnuppern.
Nimm einfach Kontakt zu uns auf!
Mit einem Termin können wir uns ganz besonders viel Zeit nehmen und bei einem Gespräch offene Fragen klären.
Wenn Du über einen längeren Zeitraum als Gastschütze am Schießsport teilgenommen hast, fällt es Dir leichter, unserem Verein beitreten zu wollen oder auch nicht.
Als Mitglied kannst Du die Schießbahnen 10m, 25m, 50m und 100m nutzen und dabei Pistolen- und Gewehrdisziplinen von Luftdruck bis 7500 Joule absolvieren.
Die Disziplinen und die dafür zugelassenen Waffen finden sich in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. in der Landesliste des Brandenburgischen Schützenbundes. (sog. Liste B).
Du stehen folgende Anlagen zur Verfügung:
- Raumschießanlage für Luftdruckwaffen mit 8 Seilzug und 4 Meyton-Anlagen
- Raumschießanlage 25m für Kurzwaffen bis 1500 Joule mit 5 elektronischen Scheiben für Kleinkaliber und 6 Papierscheiben
- teilgedeckter Schießstand 50 m bis 1500 Joule mit 4 Meyton-Anlagen und 4 Papierscheiben
- teilgedeckter Schießstand 100m bis 7500 Joule mit 10 Ständen auf Papierscheibe
Hierfür stehen vereinseigene Waffen in verschiedenen Kalibern zur Verfügung.
Mit Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kann die Mitgliedschaft bereits ab dem 12. Lebensjahr begonnen werden. Wir verfügen über Schießtrainer mit spezieller pädagogischer Ausbildung und der Jugendbasislizenz, welche zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zwingend erforderlich ist.
Wer was schießen darf regelt das Waffengesetz (WaffG) in §27, dort steht geschrieben:
- ab 6 Jahren: Lichtpunkt-Waffen
- ab 12 Jahren: Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
- ab 14 Jahren: sonstige Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm lfb (Kleinkaliber) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber .12 oder kleiner (Flinte)
- ab 18 Jahren: alle übrigen Waffen, welche nach den gültigen Sportordnungen zum sportlichen Schießen zugelassen sind.
Grundsätzlich verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen, s. §§ 6 und 7 AWaffV.
Der Verein finanziert sich durch die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge und der einmalig zu entrichtenden Aufnahmegebühr.
Bei Neuaufnahme in die Schützengilde ist vom aufgenommenen Mitglied eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten:
Mitglieder 12-15 Jahre 10,00 €
Mitglieder 16 -18 Jahre 25,00 €
Mitglieder ab 19 Jahre 130,00 €
Angehörige von Mitgliedern (Ehepartner und Kinder) sind gebührenfrei.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgelegt:
Mitglieder 12-15 Jahre 3,00 €
Mitglieder 16-18 Jahre 5,00 €
Mitglieder ab 19 Jahre 12,50 €
Familienbeitrag 15,83 €
Der Beitrag ist (halb)jährlich im Voraus zu entrichten und bringepflichtig!
Er ist unter Angabe von Namen und Vornamen auf das folgende Konto zu überwiesen:
Sparkasse Oder-Spree
IBAN: DE42 1705 5050 3494 0326 60
BIC: WELADED1LOS
Zahlungsgrund: Beitrag, Jahreszahl, Name, Vorname
Jedes ordentliche Mitglied hat jährlich 15 Arbeitsstunden zu leisten.
Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde nach § 6 Abs. 4 der Satzung ist zum Ende des Kalenderjahres eine Gebühr von 5,00 € /Stunde zu überweisen.
LUST & INTERESSE , sonst erstmal nichts!!
Wenn Du sportlich orientiert bist, kannst Du ohne besondere Qualifikation am Schießen teilnehmen.
Dies setzt die Anerkennung der aus gehangenen Schießstandrichtlinien voraus.
Den Aufsichten muss ebenfalls Folge geleistet werden, um einen sicheren Schießbetrieb zu gewährleisten.
Grundvoraussetzungen sind, das notwendige Alter für die entsprechenden Schießsportdisziplinen und eine normale psychische und physische Konstitution.
Eine besondere Ausrüstung ist zum „Ausprobieren“ nicht notwendig, denn zu Beginn stellt der Verein die erforderliche Ausrüstung.
Solltest Du langfristig dem am Sport teilnehmen wollen, dann kommst Du nicht ohne persönliche Ausrüstung und Sportgeräte aus.
Welche Kosten für Dich dann entstehen können, findest du unter dem Punkt: Ist Schießsport ein teures Hobby?
Kurz und knapp – NEIN
Grundlegend gibt es gibt es zwei gravierende Punkte, die den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte (WBK) ausmachen.
Ein Waffenschein berechtigt den Inhaber eine scharfe Waffe „zu führen“!
Das bedeutet, er darf sich mit einer geladenen Waffe im Holster in der Öffentlichkeit bewegen, im Auto rumfahren oder Einkaufen gehen!
Waffenscheine werden allerdings nur für „besonders gefährdete Personen“ ausgestellt. Polizisten, Zollbeamte und Soldaten im Dienst besitzen durch ihren Dienstausweis einen Waffenschein. Wollen sie privat eine Waffe tragen, gelten die gleichen Rechte wie für alle Bürger der Bundesrepublik.
Eine Waffenbesitzkarte ist das, was wir Sportschützen haben!
Sie berechtigt uns eine Waffe und die dafür bestimmte Munition zu kaufen und die Waffe „zum vom Bedürfnis umfassten Zweck“ zu nutzen. Dieser „vom Bedürfnis umfasste Zweck“ ist bei uns NUR das Sportschießen und alles, was dazu gehört!
Sportschützen dürfen Waffen nur in einem verschlossen Behältnis, ungeladen und von der Munition getrennt transportieren. Und dieses auch nur zu dem „vom Bedürfnis umfassten Zweck“ – also zum Schützenverein, zu Wettkämpfen oder zum Büchsenmacher.
Keine WBK wird für SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen benötigt, sofern sie das PTB-Zulassungszeichen besitzen.
Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte
Das deutsche Waffengesetz regelt streng, wer eine Waffenbesitzkarte erhalten kann.
Die allgemeinen Voraussetzungen nach § 4 WaffG hierfür sind:
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit nach § 5
- Persönliche Eignung nach § 6
- Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang § 7
- Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und §14
Sachkunde und Bedürfnis
Die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, umgangssprachlich Waffensachkunde, nach § 7 WaffG, § 1 bis 3 AWaffV müssen in einem entsprechenden Lehrgang erworben und bei einer autorisierten Einrichtung durch Prüfung nachgewiesen werden.
Ebenfalls notwendig ist der Nachweis der Bedürftigkeit nach § 8 WaffG.
Das Bedürfnis kann sich auf die folgenden Interessen beziehen:
- Jagdausübung (§ 13)
- Sportschießen (§ 14)
- Sammeln von Waffen nach kulturhistorisch bedeutsamen Gesichtspunkten (§ 17)
- Waffensachverständige (§ 18)
- Selbstschutz (§ 19)
Relevante Waffenbesitzkarten
Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ wird nach § 10 Waffengesetz erteilt für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz. Auf die grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader erworben werden.
Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ wird für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben.
… in Arbeit
Um als Sportschütze langfristig erfolgreich zu sein, führt kein Weg an einem eigenen Sportgerät vorbei.
Im Gegensatz zu freien Waffen, hierzu gehören Luftdruck- und CO2-Waffen (bis 7,5 Joule), nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden dürfen, gibt es für erlaubnispflichtige Waffen Bedingungen, die hier kurz erläutert werden.
Alter des Sportschützen:
- ab 18 Jahre: Schusswaffen im Kaliber .22lfb bzw. Einzellader- Schrotflinten
- ab 21 Jahre: alle Kaliber, jedoch ist vorher ein fachpsychologisches Zeugnis vorzulegen
- ab 25 Jahre: keine Einschränkungen
Weiterhin:
- nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat vorbestraft
- nicht gegen das Waffengesetz verstoßen haben
- nicht Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation gewesen oder derzeitig aktiv sein
- und persönlich geeignet, um mit Schusswaffen und Munition Umgang zu haben
- 12 Monate aktiv schießen (mindestens 18-mal – Schießbuch führen!)‘
- Sachkundelehrgang erfolgreich abschließen
- Bedürfnis beim Landesverband beantragen
- bei der Polizeidirektion eine WBK beantragen
- Gesetzeskonforme Aufbewahrung sicherstellen (Waffenschrank der Klasse 0 oder 1)
… in Arbeit
… in Arbeit
Und?
Bist Du mit deinen Überlegungen beim Entschluss „Ich bin mir sicher und möchte jetzt Mitglied werden!“ angekommen?
Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank, dass Du ein Teil von uns werden möchtest!
Einfach hier unsere Unterlagen herunterladen und ausfüllen.
Aufnahmeantrag Schützengilde | |
Merkblatt Datenschutz | |
Finanzordnung | |
Satzung | |
Einverständnis_Kinder_Jugend | |
Nachweis_Arbeitsstunden_ab_2023 |
Ausgedruckt und unterschrieben kannst Du diese dann einem Vorstandsmitglied in die Hand drücken oder per Post an folgende Adresse schicken:
Schützengilde Fürstenwalde (Spree)
Buchholzer Chaussee 1
15517 Fürstenwalde/Spree
Aber auch wenn Du nicht am aktiven Vereinsleben teilnehmen möchtest, freuen wir uns sehr über Fördermitglieder, die mit Ihrem Beitrag den Verein finanziell unterstützen möchten. Der Vorstand freut sich über ein persönliches Gepräch.