Mitgliedschaft in unserem Verein

Du hast Interesse am sportlichen Schießen oder bist auf der Suche nach einem sportlichen Ausgleich zum Alltagsstress?
Du liebst Traditionen und möchtest diese weiterführen?
Du willst einem Hobby nachgehen, das gute Nerven, eine gute Grundkondition und eine gesunde Portion Ehrgeiz verlangt?

Wenn Du nur eine dieser Fragen mit einem „Ja“ beantworten konntest, solltest Du auf jeden Fall darüber nachdenken unserem Schützenverein beizutreten.

Um Dir die Entscheidung zu erleichtern oder Dich mit den Bedingungen einer Mitgliedschaft im Verein vertraut zu machen, haben wir bereits ein paar wichtige Antworten vorbereitet:

Ja, sehr gern sogar!

Eine Mitgliedschaft ist nicht die Voraussetzung, um sich den Sport mal näher anzusehen und auszuprobieren.
Wir nehmen uns für Dich gern die Zeit ein Probeschießen zu ermöglichen. 

Als Einstieg besteht die Möglichkeit, als Gastschütze an den Trainingstagen in den Schießsport hineinschnuppern.

Nimm einfach Kontakt zu uns auf!
Mit einem Termin können wir uns ganz besonders viel Zeit nehmen und bei einem Gespräch offene Fragen klären.

Wenn Du über einen längeren Zeitraum als Gastschütze am Schießsport teilgenommen hast, fällt es Dir leichter, unserem Verein beitreten zu wollen oder auch nicht.

Als Mitglied kannst Du  die Schießbahnen 10m, 25m, 50m und 100m nutzen und dabei Pistolen- und Gewehrdisziplinen von Luftdruck bis 7500 Joule absolvieren.

Die Disziplinen und die dafür zugelassenen Waffen finden sich in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes bzw. in der Landesliste des Brandenburgischen Schützenbundes. (sog. Liste B).

Du stehen folgende Anlagen zur Verfügung:

  • Raumschießanlage für Luftdruckwaffen mit 8 Seilzug und 4 Meyton-Anlagen
  • Raumschießanlage 25m für Kurzwaffen bis 1500 Joule  mit 5 elektronischen Scheiben für Kleinkaliber und 6 Papierscheiben
  • teilgedeckter Schießstand 50 m bis 1500 Joule mit 4 Meyton-Anlagen und 4 Papierscheiben
  • teilgedeckter Schießstand 100m bis 7500 Joule mit 10 Ständen auf Papierscheibe

Hierfür stehen vereinseigene Waffen in verschiedenen Kalibern zur Verfügung.

Mit Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kann die Mitgliedschaft bereits ab dem 12. Lebensjahr begonnen werden. Wir verfügen über Schießtrainer mit spezieller pädagogischer Ausbildung und der Jugendbasislizenz, welche zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zwingend erforderlich ist.

Wer was schießen darf regelt das Waffengesetz (WaffG) in §27, dort steht geschrieben:

  • ab 6 Jahren: Lichtpunkt-Waffen
  • ab 12 Jahren: Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen
  • ab 14 Jahren: sonstige Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm lfb (Kleinkaliber) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, sowie Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber .12 oder kleiner (Flinte)
  • ab 18 Jahren: alle übrigen Waffen, welche nach den gültigen Sportordnungen zum sportlichen Schießen zugelassen sind.

Grundsätzlich verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen, s. §§ 6 und 7 AWaffV.

Der Verein finanziert sich durch die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge und der einmalig zu entrichtenden Aufnahmegebühr.

Bei Neuaufnahme in die Schützengilde ist vom aufgenommenen Mitglied eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten:

Mitglieder   12-15 Jahre   10,00 €
Mitglieder   16 -18 Jahre   25,00 €
Mitglieder   ab 19 Jahre   130,00 €
Die Aufnahme Angehöriger von Mitgliedern (Ehepartner und Kinder) ist gebührenfrei.

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgelegt:

Stufe 1 Mitglieder 12-15 Jahre 3,00 € (Jahresbeitrag 36,00 €)
Stufe 2 Mitglieder 16-18 Jahre 5,00 € (Jahresbeitrag 60,00 €)
Stufe 3 Mitglieder ab 19 Jahre 16,67 € (Jahresbeitrag 200,00 €)
Sondertarif Familienbeitrag 25,00 € (Jahresbeitrag 300,00 €)
(Zwei Mitglieder ab 19 Jahren in einem Haushalt lebend)

Der Beitrag ist (halb)jährlich im Voraus zu entrichten und bringepflichtig!

Er ist auf das folgende Konto zu überwiesen:

Sparkasse Oder-Spree
IBAN: DE42 1705 5050 3494 0326 60
BIC: WELADED1LOS
Zahlungsgrund: Beitrag, Jahreszahl, Name, Vorname

Jedes ordentliche Mitglied hat jährlich 15 Arbeitsstunden zu leisten.
Für jede nichtgeleistete Arbeitsstunde nach § 6 Abs. 4 der Satzung ist zum Ende des Kalenderjahres eine Gebühr von 5,00 € /Stunde zu überweisen.

LUST & INTERESSE , sonst erstmal nichts!!

Wenn Du sportlich orientiert bist, kannst Du ohne besondere Qualifikation am Schießen teilnehmen.
Dies setzt die Anerkennung der aus gehangenen Schießstandrichtlinien voraus.
Den Aufsichten muss ebenfalls Folge geleistet werden, um einen sicheren Schießbetrieb zu gewährleisten.

Grundvoraussetzungen sind, das notwendige Alter für die entsprechenden Schießsportdisziplinen und eine normale psychische und physische Konstitution.

Eine besondere Ausrüstung ist zum „Ausprobieren“ nicht notwendig, denn zu Beginn stellt der Verein die erforderliche Ausrüstung.
Solltest Du langfristig dem am Sport teilnehmen wollen, dann kommst Du nicht ohne persönliche Ausrüstung und Sportgeräte aus.

Welche Kosten für Dich dann entstehen können, findest du unter dem Punkt: Ist Schießsport ein teures Hobby?

Kurz und knapp – NEIN

Grundlegend gibt es gibt es zwei gravierende Punkte, die den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte (WBK) ausmachen.

Ein Waffenschein berechtigt den Inhaber eine scharfe Waffe „zu führen“!
Das bedeutet, er darf sich mit einer geladenen Waffe im Holster in der Öffentlichkeit bewegen, im Auto rumfahren oder Einkaufen gehen!
Waffenscheine werden allerdings nur für „besonders gefährdete Personen“ ausgestellt. Polizisten, Zollbeamte und Soldaten im Dienst besitzen durch ihren Dienstausweis einen Waffenschein. Wollen sie privat eine Waffe tragen, gelten die gleichen Rechte wie für alle Bürger der Bundesrepublik.

Eine Waffenbesitzkarte ist das, was wir Sportschützen haben!

Sie berechtigt uns eine Waffe und die dafür bestimmte Munition zu kaufen und die Waffe „zum vom Bedürfnis umfassten Zweck“ zu nutzen. Dieser „vom Bedürfnis umfasste Zweck“ ist bei uns NUR das Sportschießen und alles, was dazu gehört!

Sportschützen dürfen Waffen nur in einem verschlossen Behältnis, ungeladen und von der Munition getrennt transportieren. Und dieses auch nur zu dem „vom Bedürfnis umfassten Zweck“ – also zum Schützenverein, zu Wettkämpfen oder zum Büchsenmacher.

Keine WBK wird für SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), sowie Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen benötigt, sofern sie das PTB-Zulassungszeichen besitzen.

Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte

Das deutsche Waffengesetz regelt streng, wer eine Waffenbesitzkarte erhalten kann.
Die allgemeinen Voraussetzungen nach § 4 WaffG hierfür sind:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit nach § 5
  • Persönliche Eignung nach § 6
  • Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang § 7
  • Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und §14

Sachkunde und Bedürfnis

Die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, umgangssprachlich Waffensachkunde, nach § 7 WaffG, § 1 bis 3 AWaffV müssen in einem entsprechenden Lehrgang erworben und bei einer autorisierten Einrichtung durch Prüfung nachgewiesen werden.

Ebenfalls notwendig ist der Nachweis der Bedürftigkeit nach § 8 WaffG.

Das Bedürfnis kann sich auf die folgenden Interessen beziehen:

  • Jagdausübung (§ 13)
  • Sportschießen (§ 14)
  • Sammeln von Waffen nach kulturhistorisch bedeutsamen Gesichtspunkten (§ 17)
  • Waffensachverständige (§ 18)
  • Selbstschutz (§ 19)

Relevante Waffenbesitzkarten

Die „Grüne Waffenbesitzkarte“ wird nach § 10 Waffengesetz erteilt für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes in Verbindung mit § 14 Waffengesetz. Auf die grüne WBK können mehrschüssige Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), Langwaffen wie Selbstladebüchsen, Selbstladeflinten, Repetierbüchsen, Repetierflinten und Einzellader erworben werden.

Die „Gelbe Waffenbesitzkarte“ wird für Sportschützen eines nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes nach § 14 Abs. 4 Waffengesetz erteilt. Inhaber einer solchen Waffenbesitzkarte dürfen Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben.

Wird derzeit überarbeitet…

Hier kann man nur schlecht Maßstäbe setzen.Wann ist ein Hobby teuer?

Mit welche Kosten, Gebühren und Beiträgen man rechnen muss hängt von einigen Punkten ab. Diese möchten wir im folgenden einmal darlegen:

  • eine einmalige Aufnahmegebühr (siehe aktuelle Satzung oder unter „Was kostet mich die Mitgliedschaft“)
  • wiederkehrende Mitgliedsbeiträge (siehe aktuelle Satzung oder unter „Was kostet mich die Mitgliedschaft“)
  • Zeit für Training, Wettkämpfe und Arbeitseinsätze – unbezahlbar
  • Kosten für Munition. Die sind zum Einen abhängig von der Waffenart (Kurz- oder Langwaffe) und zum Anderen vom Kaliber. Beispielsweise zwischen 5,50 € für .22 lfB (Kleinkaliber) und 25,00 € für .45 ACP je 50 Schuss für Kurzwaffen oder bis zu 1 € je Schuss für Kaliber .308 Großkaliber Langwaffe. Preiswerter ist natürlich die Munition für Luftpistole / Luftgewehr – etwa 16 € / 500 Diabolos

Wenn man eine eigene Waffe besitzen möchte für die man eine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt, kommen die Gebühren für die Waffenbesitzkarte dazu:

  • Sachkundelehrgang mit Prüfung – ca. 150,00 €
  • Gebühr für die Bestätigung des Bedürfnisses durch den Brandenburgischen Schützenbund – 40,00 €
  • Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, WBK und Voreintrag – 70,00 €*
  • Gebühr für die Eintragung der erworbenen Waffe in die WBK – 45,00 € je Waffe*
  • Regelüberprüfung der Waffenbehörde alle 3 Jahre – 25,00 bis 50,00 €*
  • Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses alle 5 Jahre -20,00 € bis 40,00 €** Quelle: bravors.brandenburg.de ab Punkt 14.x.x

Die Waffenbesitzkarte wird natürlich nicht benötigt bei Luftpistolen- und/oder Luftgewehrschützen.

  • Erwerb der Waffe – ab 300,00 € nach oben keine Grenze

Um als Sportschütze langfristig erfolgreich zu sein, führt kein Weg an einem eigenen Sportgerät vorbei.

Im Gegensatz zu freien Waffen, hierzu gehören Luftdruck- und CO2-Waffen (bis 7,5 Joule), nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben werden dürfen, gibt es für erlaubnispflichtige Waffen Bedingungen, die hier kurz erläutert werden.

Alter des Sportschützen:

  • ab 18 Jahre: Schusswaffen im Kaliber .22lfb bzw. Einzellader- Schrotflinten
  • ab 21 Jahre: alle Kaliber, jedoch ist vorher ein fachpsychologisches Zeugnis vorzulegen
  • ab 25 Jahre: keine Einschränkungen

Weiterhin:

  • nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat vorbestraft
  • nicht gegen das Waffengesetz verstoßen haben
  • nicht Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation gewesen oder derzeitig aktiv sein
  • und persönlich geeignet, um mit Schusswaffen und Munition Umgang zu haben
  • mindestens 1 x im Monat für 12 Monate oder mindestens 18-mal im Jahr aktiv trainiert haben. Schießbuch führen!
  • Sachkundelehrgang erfolgreich abschließen
  • Bedürfnis beim Landesverband beantragen
  • bei der Polizeidirektion eine WBK beantragen
  • Gesetzeskonforme Aufbewahrung sicherstellen (Waffenschrank der Klasse 0 oder 1)

Das Schützenwesen ist im jahr 2015 in die Liste der immateriellen Kulturgüter aufgenommen worden. Träger ist hier u.a. der Deutsche Schützenbund. Auf der Seite des DSB heißt es dazu:

Zitat:
Feste Bestandteile des Schützenbrauchtums, Identität- und Gemeinschaft stiftende Elemente sind Schützentracht und Vereinsfahne. Bei offiziellen und feierlichen Anlässen, besonders bei den Festzügen getragen, sind der Fantasie bei ihrer Gestaltung keine Grenzen gesetzt, sodass die Schützenfahnen und Schützentrachten einen einzigartigen Bilder- und Symbolreichtum zeigen.
Zitat Ende.

Wir als Mitglied im Deutschen Schützenbund sind dem Brauchtum verpflichtet und jedes Mitglied ist verplichtet zu festlichen Anlässen eine Schützentracht zu tragen. Dies haben wir auch in unserer Satzung im §6 festgeschrieben.

Wir pflegen ein intensives Vereinsleben. Dazu gehörten Meisterschaften genauso wie traditionelle Veranstaltungen und Feste. Hier ein paar Besipiele.

  • Vereinsmeisterschaften in den unterschiedlichen Disziplinen und je nach Qualifikation die Möglichkeit der Teilnahme an Kreis- und Landesmeisterschaften.
  • Kreiskönigsschießen
  • Schützenfest Königsschießen
  • Kreisschützentag
  • Duellschießen am Herrentag – natürlich nicht nur für die Herren
  • und nicht zuletzt unser Preisschießen – zum Jahresausklang

Eine genaue Aufstellung der Veranstaltungen findet ihr unter den Veranstaltungen.

Wie sehr der Schießsport deinen Geldbeutel belastet hängt von verschiedenen Faktoren ab, die du zum Teil selbst beeinflussen kannst. Auf die nachfolgend genannten Kosten sollte man sich im ersten Jahr einrichten. Hat man dies alles erreicht, fallen ab dem zweiten Jahr nur noch ein Teil dieser Kosten an z.B. für den nächsten Jahresmitgliedsbeitrag deines Schützenvereins sowie für Munition.

Vereinsmitgliedschaft:

Jeder Schützenverein verlangt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, woraus z.B. die Kosten für die Unterhaltung der Schießstätte (Pacht, Miete, Strom, Wasser, Wärme) beglichen werden. Im Beitrag sind auch Abgaben an die Verbände enthalten, sowie eine Versicherung, die jeder Sportschütze benötigt, falls mal etwas passiert. Wie hoch der Mitgliedsbeitrag ist, bestimmt in der Regel der Vereinsvorstand. Er kann zwischen ca. 80,- und 300,- Euro pro Jahr betragen. Es gibt Vereine die darüber hinaus auch noch eine Aufnahmegebühr verlangen, oft in Höhe des Jahresbeitrages. Das füllt zwar die Kassen der Vereine, ist aber nicht gerade förderlich, wenn man neue Mitglieder gewinnen möchte.

Die genauen Kosten könnt ihr bei euren örtlichen Schützenvereinen erfragen oder, falls vorhanden, auf deren Webseiten, in der Satzung oder Finanzordnung nachlesen.

Munition:

Solange du noch keine Waffenbesitzkarte hast und somit auch keine Munitionserwerbsberechtigung, bist du darauf angewiesen mit einer Vereinswaffe zu trainieren und die nötige Munition auf dem Schießstand zu erwerben. Diese mußt du allerdings komplett verbrauchen, darfst also nichts mit nach Hause nehmen, wenn du etwas übrig behältst. Normalerweise kann man übrig behaltene Munition aber auch einlagern lassen bis zum nächsten Mal, wenn du wieder zum Training kommst. Wie bei vielen anderen Dingen auch, gibt es bei Munition verschiedene Hersteller und verschiedene Qualitäten. Kleinkalibermunition gibt es ab ca. 3,- Euro pro Schachtel (50 Schuß). Großkalibermunition für Kurzwaffen, z.B. 9mm Luger, gibt es ab ca. 10,- Euro pro Schachtel aufwärts. Je größer das Kaliber, desto teurer ist auch meistens die Munition. Gewehrpatronen, z.B. Kal. .223 Remington (5,56×45 NATO), kosten ab ca. 20,- Euro pro Schachtel (50 Schuss). Unter Umständen findet man sie bei einzelnen Händlern auch für unter 20,- Euro.

Der Kauf von Einzelschachteln ist in der Regel wesentlich teurer. Kauft man größere Mengen, gibt es Rabatte die sich lohnen. Diverse Händler bieten für die Abnahme von 5, 10, 20 oder noch mehr Schachteln Staffelpreise an. Hierzu kannst du dich auch auf den Webseiten verschiedener Onlinehändler informieren. Sobald du deine eigene WBK hast, bist du nicht mehr von der Munition und deren Kosten am Schießstand abhängig.

Sachkundelehrgang:

Mit dem Bestehen der praktischen und theoretischen Waffensachkundeprüfung weist man nach, daß man über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit Waffen und Munition, den Rechtsvorschriften des Waffenrechts und des Beschussrechts, der Notwehr und des Notstands sowie über ausreichende Kenntnisse auf waffentechnischem Gebiet, Ballistik und Geschosswirkung verfügt. Wer eines Tages seine eigene Schusswaffe besitzen möchte, kommt um einen Sachkundelehrgang nicht herum. Auch für das regelmäßige Schießtraining ist es sinnvoll sich dieses wichtige Fachwissen anzueignen. 

Die Kosten variieren hier ebenfalls und liegen zwischen 125,- und 250,- Euro, je nach Anbieter. Wenn du der Ansicht bist schon genug Wissen zu diesem Thema angehäuft zu haben, dann empfehlen wir dir einen Test mit einem der Online Sachkundetrainer unter der Rubrik Links

Bedürfnisantrag:

In Deutschland eine Schusswaffe zu besitzen, setzt immer ein damit verbundenes Bedürfnis (Jagd, Schießsport, Sammeln, Selbstverteidigung) voraus. Ob ein sportliches Bedürfnis besteht, entscheidet zunächst dein Vereinsvorstand und ob die von dir beantragte Waffe für eine im Verband bestehende Schießdisziplin geeignet und zugelassen ist, entscheidet letztlich der Landesverband, dem dein Schützenverein angehört. Den erforderlichen Bedürfnisantrag stellt dir dein Verein aus, nachdem du mindestens ein Jahr Mitglied bist, deine Sachkundeprüfung bestanden hast und du dich im Verein als zuverlässig erwiesen hast. Dieser Antrag wird dann an den Landesverband zur Bearbeitung geschickt. Hierfür berechnet der Verband in der Regel eine geringe Summe. Für die ersten Waffen sind das beim Landesschützenverband Mecklenburg Vorpommern ab dem 01.01.2020 25,- Euro pro Antrag. Zuvor waren es nur 10,- Euro. Sobald du den Antrag mit der Bewilligung deines Landesverbandes zurückerhalten hast, kannst du bei deiner Waffenbehörde eine WBK beantragen.

Waffenbesitzkarte:

Für das Ausstellen eines amtlichen Dokumentes kassiert eine Behörde bekanntlich Gebühren. Bei der WBK ist das nicht anders. Nachfolgend Preise der Waffenbehörde Rostock:

WBK Gelb (z.B. für Einzellader- oder Repetiergewehre): 56,24 Euro

WBK Grün mit/ohne Voreintrag (z.B. für halbautomatische Pistolen und Gewehre): 40,90 Euro

Munitionserwerbsberechtigung in grüne WBK: 20,- Euro

Registrierung der erworbenen Waffe im NWR, pro Waffe: 20,- Euro

Voreintrag in bereits vorhandene WBK: 50,- Euro

(Da auch Behörden ihre Preise gelegentlich anpassen, gibt es keine Garantie auf die Aktualität dieser Angaben! Außerdem können die Preise von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.)

Waffenschrank:

Damit man von der zuständigen Behörde seine Waffenbesitzkarte ausgestellt bekommt, müssen einige Auflagen erfüllt sein, darunter der Nachweis, daß deine Waffen vor unbefugtem Zugriff sicher aufbewahrt werden. Man sollte also über einen zertifizierten Waffenschrank verfügen, bevor man einen WBK Antrag bei der Behörde stellt. Die dazugehörige Rechnung bzw. Lieferschein oder ein Foto des Schrankes, auf dem das Typenschild mit der Sicherheitsstufe deutlich erkennbar ist, müssen zusammen mit dem Antrag abgegeben werden. Wie teuer das für dich wird, hängt von dem Schrank ab, den du dir kaufst und welchen Schrank du dir kaufst, hängt davon ab, welche und wie viele Waffen du künftig darin aufbewahren möchtest. Hier solltest du also schon mal ein wenig für die Zukunft planen, damit du dir nicht nach kurzer Zeit einen weiteren Schrank kaufen mußt. Auch über die Ausstattung solltest du dir rechtzeitig Gedanken machen z.B. ob er über ein Doppelbartschloss oder ein Zahlenschloss verfügen soll.

Da nach der Änderung der Aufbewahrungsvorschriften von 2017 im deutschen Waffengesetz nur noch Schränke der Sicherheitsstufen 0 und 1 für die Neueinsteiger in Frage kommen, ist hier leider auch eine größere Investition nötig. Die Zeiten in denen man einen Langwaffenschrank für unter 300,- Euro bekam, sind damit leider vorbei. Waffenschränke gibt es jetzt ab ca. 300,- Euro für Kurzwaffen und ab ca. 500,- Euro für Lang- u. Kurzwaffen. Einziger Vorteil der neuen Schränke ist, neben der höheren Widerstandsfähigkeit, daß man Langwaffen, Kurzwaffen und dazugehörige Munition gemeinsam in einem Schrank aufbewahren kann.
In der Rubrik Links findest du einige Händler. Schau dich dort einfach mal um.

Die eigene(n) Waffe(n): 

Auch die eigene Sportwaffe ist ein Kostenfaktor, den du selbst beeinflussen kannst. Eine nagelneue KK Pistole bekommt man ab ca. 300,- Euro, eine Großkaliberpistole, wie z.B. Glock 17, ab ca. 600,- Euro. Wenn es jedoch ein reinrassiges hochpräzises Sportgerät sein soll, dann muß man schon tiefer in die Tasche greifen und kann zwischen 1500,- und 2000,- Euro investieren. Nach oben sind allerdings kaum Grenzen gesetzt. Für Langwaffen gilt das Gleiche. Man sollte im ersten Trainingsjahr herausfinden wo die eigenen Stärken und Vorlieben liegen und die Zeit dazu nutzen sich schon mal die passende Waffe auszusuchen. Für den Einstieg muß es nicht gleich das teuerste Matchgewehr sein. Viele Top Schützen haben klein angefangen. Wenn du zu höheren Leistungen fähig bist als du aus deiner Waffe herausholen kannst, sollte etwas hochwertigeres her. Es muß auch nicht immer eine Neuwaffe sein. Der Gebrauchtmarkt, z.B. eGun, gibt eine Menge guter Sportwaffen zu günstigen Preisen her.

Transportbehälter für Waffen und Munition:

Für den Transport deiner Waffe und der dazugehörigen Munition benötigst du ein verschließbares Behältnis. Beim Kauf von Neuwaffen ist manchmal schon ein Waffenkoffer dabei. Falls nicht, solltest du dir rechtzeitig einen passenden Koffer besorgen.  Ein Futteral tut es übrigens auch. Das Behältnis muss auf jeden Fall abschließbar sein. Ob mit Vorhängeschloss oder fest integriertem Schloss spielt keine Rolle. Auch für Munition gibt es entsprechende Behälter. Ab ca. 10,- Euro für einfache Kurzwaffenkoffer und ca. 30,- Euro für Langwaffenkoffer gehts hier mit den Preisen los.

Hinweis: Für Munition wird nicht zwingend ein separates Transportbehältnis benötigt. Sie kann auch zusammen mit der Waffe in einem Behältnis transportiert werden. Dabei dürfen die Patronen jedoch nicht lose im Waffenkoffer herumliegen sondern müssen sich in einem Behältnis wie z.B. der handelsüblichen Munitionsschachtel befinden.

Startgeld und Munition bei Wettkämpfen: 

Wenn du an einem Wettkampf teilnehmen willst, mußt du in den allermeisten Fällen ein Startgeld zahlen. Auf Vereins- und Kreisebene liegt so ein Startgeld meistens bei 3,- bis 8,- Euro, ist also bezahlbar. Bei Landesmeisterschaften in MV  (Kugeldisziplinen) sind 15,- Euro zu entrichten (Schüler und Jugendliche 8,- Euro).

Bei einer Deutschen Meisterschaft können es dann schon, je nach Schießdisziplin, zwischen 30,- und 70,- Euro werden.

Außerde wird natürlich – ja nach Anzahl der Disziplinen – ensprechende Munition benötigt. In der Regel je Disziplin 40 Schuss. 

Regelmäßige verdachtsunabhängige Kontrollen:

Als Waffenbesitzer bist du verpflichtet eine Überprüfung deiner Waffen, Munition und ihrer sicheren Aufbewahrung durch autorisierte Kontrolleure zu gestatten. Die Herrschaften kommen meistens unangemeldet und man sollte sie dann auch in die Wohnung und ihres Amtes walten lassen. So eine Kontrolle ist meistens kostenpflichtig und diese Kosten hast du zu tragen. Die Preise sind hierbei nicht einheitlich geregelt sondern örtlich verschieden. Die zuständigen Ämter können selbst über die Höhe der Gebühren entscheiden. In manchen Städten kostet die Kontrolle gar nichts, andere berechnen bis zu 100,- Euro und mehr. Mancherorts gibt es auch Abschläge von der Gebühr, z.B. wenn es nichts zu beanstanden gab.

… dann frage uns doch einfach…

eine Emailadresse und eine Telefonnummer findest du unter den Kontakten.

Ein Besuch zu unseren Trainingszeiten ist zwar möglich, sollte aber besser vorher abgesprochen werden, damit wir uns Zeit für dich nehmen können.

 

 

 

 

 

Und?
Bist Du mit deinen Überlegungen beim Entschluss  Ich möchte aktiver Sportschütze werden“ angekommen?
Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank, dass Du ein Teil von uns werden möchtest!

Wie geht es jetzt weiter?
Schicke bitte eine kurze Email an info(at)schuetzengilde-fuerstenwalde.de  und teile uns mit, dass du dich für eine Mitgliedschaft in unserer Schützengilde interessierst. Solltest du keine Emailadresse haben, ist das auch kein Problem, die Telefonnummer des 2. Vorsitzenden findest du unter dem Menüpunkt Kontakt. Der Vorstand würde dich gerne persönlich kennenlernen und wird einen Termin mit dir vereinbaren. Dabei kannst du unseren Schießstand kennenlernen und sicher auch gleich einen Termin für ein Probetraining vereinbaren.

Vielleicht möchtest du den Aufnahmeantrag schon vorab ausfüllen, dann kannst du ihn hier herunterladen.

Aufnahmeantrag_SGIFW_2025

 

Hier können die Satzung, die Finanzordnung und weitere Informationen  heruntergeladen werden.

 

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Satzung
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Nachweis_Arbeitsstunden_ab_2023

 

Aber auch wenn Du nicht am aktiven Vereinsleben teilnehmen möchtest, freuen wir uns sehr über Fördermitglieder, die mit Ihrem Beitrag den Verein finanziell unterstützen möchten. Der Vorstand freut sich über ein persönliches Gepräch.